Freigabe der Sporthallen und der Sportplätze der Gemeinde Bad Essen für die Ausübung von Individualsport (kein Mannschaftssport!!)
Nach der derzeit gültigen Nds. Corona-Verordnung sind weiterhin Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstand auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt.
Vorbehaltlich der weiteren Entscheidungen von Bund und Land sowie des Landkreises Osnabrück als zuständige Infektionsschutzbehörde ist die Ausübung von Individualsport ab dem 10. März 2021 auf und in den Sportanlagen / Sporthallen der Gemeinde Bad Essen auf Antrag erlaubt.
Die anliegenden Hinweise des Landes Niedersachsen zu Fragen des Freizeit- und Amateursports (FAQs des Landes Niedersachsen, Stand 26.02.2021, sind zwingend zu beachten.
Die Sporthallen der Gemeinde Bad Essen (Sporthallen der Oberschule Bad Essen, Sporthalle der Grundschule Bad Essen, Sporthalle Lintorf sowie der Sporthalle in Wimmer) werden unter folgenden Voraussetzungen zur Nutzung freigeben:
- Die Sporthallen der Gemeinde Bad Essen (Sporthallen an der Oberschule Bad Essen, Sporthalle an der Grundschule Bad Essen, Sporthalle in Lintorf und die Sporthalle in Wimmer) werden für die Ausübung von Individualsport freigegeben.
- Die Sporthalle am Gymnasium Bad Essen wird derzeit nach Rücksprache mit der Eigentümerin (Landkreis Osnabrück) noch nicht für die Nutzung freigegeben.
- Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden können. Nur diese Personen dürfen sich zeitgleich in einer Sporthalle aufhalten. Das Aufhalten weiterer Personen in den Sporthallen ist untersagt. Es darf sich somit immer nur jeweils ein Trainingspaar in der Sporthalle befinden. Auch im Rahmen des Individualsports ist ein Training mit größeren Trainingsgruppen nicht erlaubt.
- Soll in der Sporthalle in Lintorf in jeder Sporthalle Individualsport betrieben werden, sind die Trennvorhänge zwingend vollständig runterzulassen. Eine Nutzung der Sporthalle ohne vollständige Trennung der Hallenteile durch mehr als ein Trainingspaar ist nicht zulässig.
- Unter Berücksichtigung der aktuell gültigen 35. infektionsrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück ist die Nutzung von Umkleidekabinen und Nassbereichen in den Sporthallen untersagt. Die entsprechenden Bereiche der Sporthallen stehen daher für die Nutzung auch im Rahmen des Individualsports weiterhin nicht zur Verfügung.
- Jeder Sportverein / jede Gruppe hat vor Nutzung der Sporthalle ein Konzept aufzustellen aus dem hervorgeht, wie bei der jeweiligen Ausübung des Sports die Wahrung des Abstandsgebots eingehalten werden kann. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass jederzeit der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt.
- Beim Betreten und Verlassen der Sporthallen sowie auf den Fluren ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand zu anderen Individualsporttreibenden zwingend eingehalten wird. Die Trainingszeiten sind möglichst so zu legen, dass kein Begegnungsverkehr entsteht. Auf den Fluren der Sporthallen ist zwingend eine Mund-/Nasenbedeckung vorgeschrieben. Da nur Individualsport mit einzelnen Personen gestattet ist, kann das Betreten und Verlassen der Sporthallen durch alle Sportler durch die Haupteingänge erfolgen. Der Mindestabstand kann dabei aufgrund der geringen Personenzahl gewahrt werden. Die Nebeneingänge sind dafür nicht vorgesehen.
- Die sanitären Anlagen (Toiletten) der Sporthallen können genutzt werden. Es findet eine Reinigung im üblichen Reinigungsintervall statt. Von jedem einzelnen Nutzer ist darauf zu achten, dass die Toiletten ordnungsgemäß und sauber hinterlassen werden.
- Die Reinigung der Sporthallen einschließlich der sanitären Anlagen wird wieder aufgenommen. Die Sportler, die die Sporthallen nutzen, sind darüber hinaus dafür verantwortlich, dass Oberflächen und Gegenstände (u.a. Sportgeräte), die häufig von Personen berührt werden oder gemeinsam genutzt werden, sauber hinterlassen bzw. gereinigt werden.
- Durch die Sporttreibenden ist sicherzustellen, dass die Sporthallen möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden. Sofern Türen zum Lüften geöffnet werden, ist unbedingt von jedem Sportler darauf zu achten, dass die Türen auch wieder verschlossen werden.
- Für jeden Verein / jede Gruppe stehen die Hallenzeiten nach dem aktuellen Hallenplan zur Verfügung. Die Hallenzeiten sind zwingend zu beachten. Ein Zusammentreffen / Überschneiden mit anderen Gruppen / Vereinen ist zu vermeiden. Sofern einzelne Vereine / Gruppen die Hallenzeiten für Individualsport nicht in Anspruch nehmen möchten, können diese Zeiten bis zur Aufnahme des Mannschaftssports nach Absprache mit der Gemeinde Bad Essen von anderen Gruppen genutzt werden. Ich bitte daher alle Vereine / Gruppen um Rückmeldung, welche Zeiten genutzt werden und welche Zeiten ggfls. vorübergehend anderweitig genutzt werden können.
- Vor Nutzung der Hallen hat jeder Verein / jede Gruppe ein Hygienekonzept für den Individualsport aufzustellen, welches die vorgenannten Punkte berücksichtigt. Von den Vereinen ist sicherzustellen, dass im Rahmen des Infektionsschutzes jederzeit nachvollzogen werden kann, wer wann die Halle genutzt hat. Jede Nutzung der Sporthalle ist zwingend in das Hallenbuch der Sporthalle einzutragen.
- Die Nutzung der Sporthallen ist nur auf Antrag erlaubt. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Welche Sportart/en soll/en ausgeübt werden?
- In welcher Zeit (Hallenzeit) soll welcher Sport ausgeübt werden. Dabei bitte für die Sporthalle in Lintorf z.B. auch angeben, in welchem Drittel der Sporthalle, bzw. für die Oberschule, in welcher Sporthalle.
- Vorlage des Hygienekonzepts
- Es ist unbedingt für die einzelnen Trainingszeiten eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Hygienevorschriften (und z.B. für das Verschließen der Türen/Fenster) verantwortlich ist.
- Ein Gesamtkonzept / eine Gesamtaufstellung der Vereine ist über den jeweiligen Vorstand einzureichen.
Sportplatz an der Schulallee:
Auch der Sportplatz an der Schulallee wird für den Individualsport freigeben. Auch hier darf der Sport nur allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes („Individualsport-Paar“) ausgeübt werden. Der Sport in Trainingsgruppen ist weiterhin auch auf dem Sportplatz nicht erlaubt. Da hier Sport unter freiem Himmel betrieben wird, darf der Sportplatz von mehreren Individualsportlern gleichzeitig genutzt werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und jederzeit der Mindestabstand zu den anderen Individualsportlern eingehalten wird.
Es dürfen sich maximal 5 „Individualsport-Paare“ gleichzeitig unter Beachtung eines großen Abstandes auf dem Sportplatz befinden.