Ausübung des Sports ab Samstag, 27.03.2021
Durch die entsprechende Allgemeinverfügung wird der Landkreis Osnabrück zur Hochinzidenzkommune erklärt. Die damit verbundenen Einschränkungen gelten dann ab Samstag, 27. März 2021.
Für den Sportbereich bedeutet dieses, dass alle Lockerungen, die seit dem 08. März 2021 in Kraft getreten sind, nicht mehr gelten.
Ab Samstag, 27.03.2021 gilt dann wieder:
Angebote des Freizeit- und Amateursports auf und in öfffentlichen und privaten Sportanlagen sind verboten,
Ausnahme: sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands.
Auch die gemeindlichen Sporthallen bleiben wieder für jeglichen Sportbetrieb geschlossen. Dieses gilt nun schon ab Samstag, 27. März 2021 (anstatt wie angekündigt ab dem 29. Mär2021).
Bitte berücksichtigen, dass auch Sportgruppen der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahren im Außenbereich ab Samstag nicht mehr stattfinden dürfen.
Sobald sich für den Sportbereich weitere Änderungen ergeben , werden wir von der Gemeinde unterrichtet und werden hier auf der Homepage entsprechend aktualisieren.