Wiederaufnahme von Sport - Nutzung von Sportanlagen

08.05.2020

Seit dem 06.05.2020  ist der Sportbetrieb unter Einhaltung von Auflagen auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen wieder erlaubt.

Die kommunalen Sportplätze werden hiermit wieder für die Ausübung von Sport, unter Einhaltung aller Auflagen, freigegeben.

Die Sporthallen bleiben weiterhin geschlossen.

Erlaubt ist die körperliche und sportliche Betätigung im Freien, also auch die Nutzung öffentlicher und privater Freiluftsportanlagen.

Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

 

Die sportliche Betätigung auf allen Freiluftsportanlagen muss zum Schutz vor Corona-

Infektionen sehr konsequent kontaktlos und mit einem Abstand von zwei Metern erfolgen.

 

Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Freiluftportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:

ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. zwei Meter)

kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen

konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen

Umkleidekabinen bleiben ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen

Bekleidungswechsel und Körperpflege bitte zu Hause erledigen

Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen / Vermeidung von Engpässen und

     Warteschlangen

Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt leider

     ebenfalls untersagt

Keine Zuschauer! (begleitende Eltern möglichst draußen warten oder mit großem

    Abstand zum Sportgeschehen)

 

Welche Sportarten sind erlaubt?

Im Grundsatz ist die Ausübung von kontaktlosem Sport unter Einhaltung des Abstandes von

mindestens zwei Metern in jeder Sportart erlaubt. Allerdings gibt es Sportarten, bei denen

das Abstandwahren einfacher ist als bei anderen.

Bei Gruppen- oder Mannschaftssportarten ist ein kontaktloses Training möglich.

Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.

Die Rechtsverordnung verbietet auch Trainingsspiele nicht ausdrücklich, aber der zwingend zu jeder Zeit einzuhaltenden Mindestabstand von zwei Metern macht es so gut wie unmöglich, beispielsweise eine Spielsimulation im Fußball- oder Handball „6 gegen 6“ oder11 gegen11durchzuführen.

 

Mit wie vielen Personen darf trainiert werden?

Bei der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen gibt es keine pauschale Begrenzung.

Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter). Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Hier geben sportartspezifische Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der

Sportfachverbände Orientierungshilfen:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifischeuebergangsregeln/?

Leitplanken

https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona/

 

Was ist kontaktloser Sport?

Ein Sport ist kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein

körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit also nur auf

Abstand, ohne sich zu berühren! Keine direkten körperlichen Hilfestellungen! Die Benutzung

von Spiel- und Sportgeräten ist erlaubt. Das heißt beispielsweise, dass das Fußball- oder

Handballtraining in Form von Passen, Dribbeln oder Hütchen-Lauf möglich ist. Eine

Wettkampfsimulation z.B. in Form von Zweikämpfen bleibt untersagt. In Zweikampfsportarten

kann also nur Individualtraining stattfinden. Verzichtet werden muss leider auch auf

Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen, auf enges Jubeln und enges Trauern zu

zweit oder in der Gruppe!

 

Was ist mit Sportmaterial und Geräteräumen?

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürften von Personen

nur unter Einhaltung des Abstandes (zwei Meter!) am besten einzeln betreten werden. Die

Hygieneanforderungen müssen aber auch dort eingehalten werden, insbesondere sollte auf

die regelmäßige Desinfektion von benutzten Sport – und Trainingsgeräten geachtet werden.

 

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Da-bei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden.

 

Muss ich eine Maske tragen?

Nein, bei der sportlichen Betätigung im Freien muss keine Maske getragen werden. Die

sportliche Betätigung ist zulässig, wenn zu jeder Zeit ein Abstand von 2 Metern eingehalten

wird und die Ausübung kontaktlos erfolgt.In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

 

Was ist innerhalb der Sportanlage geöffnet?

Es sind lediglich die Übungsbereiche geöffnet. Umkleiden und Duschen bleiben

geschlossen. Das Umziehen für den Sport und das Duschen nach dem Sport muss deshalb

Zuhause erfolgen. Die Benutzung von Toiletten ist unter Beachtung der Abstandsregelung

und dem Beachten der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen möglich.

 

Sind Zuschauer bei der sportlichen Betätigung oder Training erlaubt?

Nein, Zuschauer sind leider derzeit bei keiner Form der sportlichen Betätigung erlaubt.

 

Distanzregeln einhalten

Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft ventiliert wird, sind mindestens 2,00- 4,00 Meter Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten. Es ist sich grundsätzlich strikt an die behördlichen Anordnungen für öffentliche Räume zu halten. Je nach Gegebenheiten wird empfohlen, pro 20 – 40 qm nicht mehr als eine Person zuzulassen.

Bei Gruppenwechsel genügend Zeit einplanen, sodass sich die Gruppen nicht treffen.

 

https://www.lsb-niedersachsen.de/news/news-meldung/artikel/sportanlagen-im-freien-koennen-wieder-in-betrieb-genommen-werden-1/