Wiederaufnahme vom Sportbetrieb in den Sporthallen

28.05.2020

Die Sporthallen der Gemeinde Bad Essen (und auch die Sporthalle des Landkreises Osnabrück am Gymnasium) dürfen ab dem 03. Juni 2020 wieder eingeschränkt unter Berücksichtigung von § 1 Absatz 8 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020 von den Sportvereinen unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden:

 

 

Ø  Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligen Personen erfolgen.

Ø   Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss jede Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört jederzeit einhalten.

Ø  Die Hygiene- Und Desinfektionsmaßnahmen müssen insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.

Ø  Umkleidekabinen, Dusch, Wasch- und andere Sanitärräume ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume müssen geschlossen bleiben.

Ø  Warteschlagen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.

Ø  Zuschauerinnen und Zuschauer sind ausgeschlossen und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainierinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind auf das erforderliche Minimum zu reduzieren.

 

Es werden Teilnehmerlisten ausliegen:

  • jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss diese  unterschreiben
  • jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin vergewissert mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie keine Krankheitssymptome wie Fieber … hat und wissentlich nicht an einer COVID-19-Erkrankung leidet
  • Datenschutz : der Verein ist verpflichtet, diese Listen 4 Wochen aufzuheben, dann werden sie entsorgt bzw. archiviert

 

Die Vereine sind verpflichtet, die o. g. Voraussetzungen einzuhalten, insbesondere bei der Nutzung der Sport- und Trainingsgeräte ist auf die regelmäßige Desinfektion zu achten. Nutzer einer Sporthalle dürfen diese erst betreten, wenn die vorherige Nutzergruppe die Sporthalle verlassen hat.

 

 

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass es nicht gewährleistet ist, dass alle Toiletten geöffnet sind. In den einzelnen Hallen wird von der Gemeinde festlegt werden, welche Toiletten geöffnet werden.  In einigen Sporthallen können die Toiletten nur durch die Umkleideräume erreicht werden. Hier ist ein Durchgang möglich, der Umkleideraum selbst darf jedoch nicht zum Umziehen genutzt werden.

 

Den sicheren Trainingsbetrieb unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen, bleibt dabei in der Verantwortung jedes Vereins und jedes Sportlers selbst.