Außerschulische Nutzung der Sporthallen für den TuS

29.05.2020

Die Sporthallen der Gemeinde Bad Essen (und auch die Sporthalle des Landkreises Osnabrück am Gymnasium) können ab dem 03. Juni 2020 wieder eingeschränkt unter Berücksichtigung von § 1 Absatz 8 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020 von den Sportvereinen unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden.

Im Folgenden finden Sie unser Hygiene- und Maßnahmenkonzept für den Trainigsbetrieb im Freien und in den Sporthallen: