Aktuelle Corona-Regelungen für den Sportbereich

25.11.2021

Seit gestern gelten neue Corona-Regelungen. 
Anliegend ein Schaubild, aus dem die Regelungen für den Sportbereich 
hervorgehen. 

In Niedersachsen gilt seit gestern landesweit 
die Warnstufe 1.  
Somit ist in den Innenräumen (Sporthalle, Duschen, Umkleideräume ...)
die 2G-Regelung zu beachten. 
Das gilt für alle Personen, die sich dort aufhalten. 
Ferner ist die Maskenpflicht zu beachten.

Der Anlage sind als Seite 2 und 3 Übersichten beigefügt, 
aus denen hervorgeht, was die 2G-Regel umfasst und wie das für Kinder
und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aussieht.

Die Sporthallen dürfen unter Berücksichtigung
der geltenden Regelungen genutzt werden. 
Für die Erstellung eines Hygienekonzepts und die 
Einhaltung / Kontrolle der Regelungen ist 
weiterhin der Verein zuständig.

Für Fragen steht Frau Kuhlmann gerne zur Verfügung.


Monika Kuhlmann

Gemeinde Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen
Tel. (05472) 401-25
Fax  (05472) 401-35

">