Aktuelle Corona-Regelungen für den Sportbereich

05.12.2021

Seit dem 03.12. gelten neue Corona-Regelungen. Anliegend übersende ich schon mal ein Schaubild, aus dem die Regelungen für den Sportbereich hervorgehen. 

In Niedersachsen gilt landesweit die Warnstufe 1.  Somit ist in den Innenräumen (Sporthalle, Duschen, Umkleideräume ...) die 2G-Regelung zu beachten. Das gilt für alle Personen, die sich dort aufhalten. Ferner ist die Maskenpflicht zu beachten.

Der Anlage sind als Seite 2 und 3 Übersichten beigefügt, aus denen hervorgeht, was die 2G-Regel umfasst und wie das für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aussieht.

Die Sporthallen dürfen unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen genutzt werden. Für die Erstellung eines Hygienekonzepts und die Einhaltung / Kontrolle der Regelungen ist weiterhin der Verein zuständig.

Für Fragen stehe gerne zur Verfügung.


Monika Kuhlmann

Gemeinde Bad Essen
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen
Tel. (05472) 401-25
Fax  (05472) 401-35

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